Gremien in der Verbandsgemeinde EisenbergNach § 28 der Gemeindeordnung (GemO) sind die Organe einer Gemeinde der Gemeinderat und der Bürgermeister. Die Gemeinderäte sind für die Beschlussfassung in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten zuständig. Den Bürgermeistern obliegen die Auftragsangelegenheiten, die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben sowie die Erledigung der Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit diese vom Rat delegiert wurden. Die Organe, deren Zusammensetzung sowie die Sitzungstermine in der Verbandsgemeinde Eisenberg, der Stadt Eisenberg sowie den Ortsgemeinden Kerzenheim und Ramsen können den nachfolgenden Seiten entnommen werden: | Online-Dienste Bürgerservice Stellenausschreibung -keine offenen Stellen- Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) Hauptstraße 86 67304 Eisenberg Tel.:06351/407-0 Fax.:06351/407-407 E-Mail: Info@vg-eisenberg.de |